Inbegriffene Sektoren:
Das EU-ETS umfasst eine Reihe von Sektoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Energie- und Wärmeerzeugung
- Energieintensive Branchen wie Stahl, Zement und Chemie
- Luftfahrt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und abfliegende Flüge zu bestimmten Zielen
- Seetransport, mit unterschiedlichen Emissionsregeln basierend auf Herkunft und Ziel der Reise
- Produktion spezifischer Gase wie Distickstoffoxid und Fluorkohlenwasserstoffe
Wie es funktioniert:
Hier ist eine vereinfachte Erklärung, wie das ETS funktioniert:
Eine detailliertere Übersicht finden Sie in der ETS-Richtlinie Dokumentation.
- Emissionszertifikate: Die EU legt ein Gesamtlimit für Treibhausgasemissionen für die betroffenen Sektoren fest. Dieses Limit wird in einzelne Zertifikate aufgeteilt, die jedem Inhaber erlauben, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen.
- Zuteilung: Anfangs werden diese Zuteilungen auf der Grundlage verschiedener Faktoren an Unternehmen vergeben, einschließlich historischer Emissionen und sektorspezifischer Vergleichsmaßstäbe. Unternehmen können diese Zuteilungen je nach Bedarf kaufen oder verkaufen.
- Einhaltung: Am Ende jedes Einhaltungszeitraums,in der Regel ein Jahr, müssen Unternehmen genügend Zertifikate abgeben, um ihre tatsächlichen Emissionen abzudecken. Wenn sie mehr als ihre zugewiesenen Zertifikate ausstoßen, müssen sie zusätzliche Zertifikate kaufen. Wenn sie weniger ausstoßen, können sie ihre überschüssigen Zertifikate verkaufen.
EU-ETS-Verordnungen
- Das Emissionslimit, das vom EU-ETS abgedeckt wird, soll basierend auf den Emissionswerten von 2005, bis 2030 um 62 % sinken
- Das EU-ETS wurde 2005 eingeführt und funktioniert in verschiedenen Handelsphasen. Das System befindet sich derzeit in seiner vierten Phase, die von 2021 bis 2030 läuft. Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie in der ETS-Richtlinie.
- Um das System im Einklang mit den breiteren EU-Klimazielen zu halten, wird die EU-ETS-Gesetzgebung regelmäßig überarbeitet, wobei die jüngste, größere Überarbeitung 2021 stattfand, um sie mit dem Europäischen Grünen Deal in Einklang zu bringen.
- Im Jahr 2021 präsentierte die Europäische Kommission das Fit for 55-Paket, das darauf abzielt, die EU-Politik in Bezug auf Klima und Energie zu reformieren, einschließlich des EU-ETS. Die ETS-bezogenen Vorschläge sind nun Teil der EU-Klimaregelung, nachdem sie vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat der EU im Juni 2023 angenommen wurden.