Wer muss die NFRD einhalten?
Die Einhaltung der NFRD ist für große, in der EU ansässige, öffentliche Interessensvertretungen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtend. Dies umfasst ein breites Spektrum an Organisationen, von börsennotierten Unternehmen bis hin zu Finanzinstitutionen. Da sich die regulatorische Landschaft jedoch weiterentwickelt, müssen die derzeit nach der NFRD konformen Unternehmen auf die Richtlinie zur Berichterstattung über die Unternehmensnachhaltigkeit (CSRD) umsteigen. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen und alle an regulierten Märkten in der EU gelisteten Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Diese Veränderung bedeutet, dass in Kürze viele weitere Unternehmen strengeren Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD nachkommen müssen.
Der Übergang von der NFRD zur CSRD
Der Übergang von NFRD zu CSRD markiert einen bedeutenden Fortschritt im Engagement der EU für nachhaltige Entwicklung. Die CSRD zielt darauf ab, die Einschränkungen der NFRD zu beheben, indem sie den Umfang und die Detailgenauigkeit der erforderlichen Offenlegungen erweitert und strengere Berichtsstandards einführt. Dieser Schritt soll Stakeholdern ein umfassenderes Verständnis der Nachhaltigkeitsauswirkungen und -leistungen von Unternehmen bieten und sicherstellen, dass Berichte vergleichbarer und zuverlässiger sind.
Zeitpläne für den Übergang von NFRD zu CSRD
Der Übergang von NFRD zu CSRD wird durch einen gestaffelten Zeitplan geregelt. Die CSRD wird in Stufen anwendbar sein, beginnend mit Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Richtlinie wird schrittweise ein breiteres Spektrum von Unternehmen umfassen, mit der Absicht, bis 2026 sogar kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die an geregelten Märkten notiert sind, einzubeziehen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen gibt dieser gestaffelte Ansatz den Unternehmen ausreichend Zeit, sich auf die Einhaltung vorzubereiten. Er stellt so sicher, dass sie die umfassenderen Berichtsanforderungen erfüllen können.
Überlegungen zum NFRD für Nachhaltigkeitsmanager
Für Sustainability Manager sollten im Transformationsprozess einige Schlüsselaspekte im Vordergrund stehen:
- Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf die erweiterten Berichtsanforderungen des CSRD, indem Sie Ihre aktuellen Nachhaltigkeitsberichtsprozesse bewerten und möglicherweise vorhandene Lücken identifizieren.
- Investieren Sie in robuste Systeme zur Erfassung und Verwaltung von ESG-Daten, um Genauigkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten.
- Treten Sie mit wichtigen Interessengruppen, einschließlich Investoren, Kunden und Mitarbeitern, in Kontakt, um deren Erwartungen an die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit besser zu verstehen.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich aller Aktualisierungen der CSRD-Richtlinien und technischen Standards.
- Betrachten Sie den Übergang nicht nur als eine Compliance-Routine, sondern als eine Chance, die Nachhaltigkeit tiefer in Ihre Geschäftsstrategie zu integrieren, um langfristigen Wert und Widerstandsfähigkeit zu fördern.